13. April 2016 - Runder Tisch zu Österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen

© Schuster/PNSD

Die DBA im Kontext der internationalen Steuergesetzgebung standen im Mittelpunkt der Vorträge der Referent_innen des Runden Tischs, Pasquale Pistone, Professor am Institut für österreichisches und internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und Martina Neuwirth, entwicklungspolitische Expertin am Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC).

Am Beginn verwies Abg.z.NR Petra Bayr darauf, dass im Sinne der im österreichischen EZA Gesetz verankerten Politikkohärenz keine politischen Bereiche und keine Abkommen negativ auf entwicklungspolitische Zielsetzungen einwirken sollen. Die DBA werden im Parlament beschlossen und die wechselseitige Abstimmung und kohärente Beschlussfassung liegt in den Händen der Abgeordneten.

In den letzten Jahren hat sich die kritische Betrachtungsweise des internationalen Steuerrechts verstärkt. Es gibt immer mehr Studien und Veröffentlichungen über negative Auswirkungen auf Entwicklungsländer. Eine österreichische Studie  kam zu dem Ergebnis, dass auch Österreich (es existieren 87 DBAs, davon 40 mit Entwicklungsländern) versucht, die Quellenbesteuerung – also die Besteuerung durch die Entwicklungsländer – bei passiven Einkommen möglichst zu begrenzen.

Prof. Pistone wies darauf hin, dass das OECD Musterabkommen, an dem sich auch Österreich orientiert, ein Standardabkommen ist und dessen Bestimmungen oft nicht im Interesse der Entwicklungsländer sind. Im globalen Kontext haben DBA negative Auswirkungen ermöglicht, wie beispielsweise die Doppel- Nichtbesteuerung, die jetzt durch das BEPS (Base Erosion Profit Shifting) Projekt bekämpft wird. DBA sollen nicht nur die Unternehmen fördern, sondern auch die internationale Steuergerechtigkeit erhöhen und somit ein Bestandteil einer fairen und sozialen Entwicklung sein. Das könnten die entwickelten Länder durch eine Rückzahlung von Steuern an das Entwicklungsland erzielen.

Martina Neuwirth schlägt u.a. die Berücksichtigung des UN-Musterabkommens oder eines der bereits existierenden regionalen Musterabkommen als Grundlage für DBA Verhandlungen vor. Auch bei der Ausverhandlung der Quellensteuersätze sollte mehr Rücksicht auf nationale Steuersätze genommen werden, sprich dem Entwicklungsland mehr Besteuerungsrechte eingeräumt werden.

Ein neues, multilaterales OECD Abkommen ist derzeit in Verhandlung und alle Staaten könnten diesem Abkommen beitreten. In diesem sind auch Aspekte enthalten, die die Position von Entwicklungsländern stärken und es zeichnen sich grundlegende Änderungen ab, beispielsweise soll die Vermeidung der Doppel-Nichtbesteuerung wesentlicher Teil sein. Das Abkommen sollte bis 2017 fertig verhandelt sein, es wird aber keinen Zwang zum Beitritt geben können.

>>> Präsentation von Prof. Pistone

>>> Präsentation von Martina Neuwirth

 

 

17. März 2016 - FAIRTRADE Ausstellung zum Thema sozial faire Beschaffung

©Helmut Harringer

Die diesjährige FAIRTRADE® Ausstellung am 17. März 2016 in der Säulenhalle des österreichischen Parlaments setzte sich mit dem Thema sozial faire öffentliche Beschaffung auseinander. Die Eröffnung erfolgte mit einem fairen Frühstück durch die Präsidentin des Nationalrates, Doris Bures, die darauf hinwies, dass gerade der öffentliche Sektor auch Verantwortung dafür trage, dass sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltiger Handel stärker unterstützt wird. FAIRTRADE® ist dabei mehr als nur ein Qualitätsgütesiegel, denn es steht auch für bessere Arbeitsbedingungen der Arbeiter_innen auf bspw. Kaffee- oder Teeplantagen im globalen Süden.

FAIRTRADE® Österreich setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Kleinbauernfamilien und lohnabhängig Beschäftigte in Afrika, Asien und Lateinamerika ein sicheres und menschenwürdiges Leben führen und ihre Zukunft selbst gestalten können. Für Hartwig Kirner, den Geschäftsführer von FAIRTRADE® Österreich, sind gesetzliche Erleichterungen bei der öffentlichen Beschaffungen von FAIRTRADE®-Produkten ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die EU hat 2014 neue Vergaberichtlinien verabschiedet, die im April 2016 auch in österreichisches Recht umgesetzt werden. Im Dezember vergangenen Jahres stimmte der Nationalrat bereits einhellig dem neuen Bundesvergabegesetz zu, durch das zukünftig das Bestbieterprinzip u. a. auch für die Beschaffung von Lebensmitteln gelten soll. Die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung wird mit der vollständigen Implementierung der neuen Vergaberichtlinien wesentlich erleichtert. Produkte, die unter fairen Arbeitsbedingungen erzeugt wurden, wie zum Beispiel Produkte aus dem Fairen Handel, können nun noch einfacher von der öffentlichen Hand angeschafft werden.

Die FAIRTRADE® Informationsausstellung findet seit 2007 im Parlament statt und wird von der AWEPA Sektion Österreich im Rahmen des Parlamentarischen NordSüdDialog veranstaltet. Diesjähriger Kooperationspartner – neben FAIRTRADE® Österreich – war die Initiative SO:FAIR, deren Ziel es ist, dass öffentliche Beschaffer_innen nur solche Produkte aus Billiglohnländern beziehen, die unter menschenwürdigen Bedingungen (u.a. Einhaltung von Arbeitsschutzrichtlinien, angemessene Entlohnung, keine Kinderarbeit) hergestellt wurden. Um die sozial faire Beschaffung zu erreichen, stellt SO:FAIR politischen Entscheidungsträger_innen und Beschaffer_innen Informationen und Ausschreibungskriterien zur Verfügung.

Viele österreichische Institutionen, Gemeinden, Länder und Städte bekennen sich bereits zu einer sozial verantwortlichen Beschaffung. In diesem Zusammenhang zeigte die Südwind-Roll-up Ausstellung Hintergründe und Problemfelder internationaler Produktionsketten, aber auch zahlreiche Möglichkeiten für ein Engagement in Bezug auf eine sozial faire Beschaffung auf unterschiedlichen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in Österreich und Europa, sowie Wege, wie man sich aktiv für den Fairen Handel einsetzen kann.

 

 

© Parlamentarischer NordSüdDialog 2014

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